B mind. Alter 18/BF 17* kein Vorbesitz Einschluss : AM, L
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2 und A
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg , die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Beispiele für Fahrzeugkombinationen der Klasse B
Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist und dieser Anhänger auch dann mitgeführt werden darf, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs bereits 3500 kg beträgt.
. Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Zuges mit 3220 kg innerhalb der zulässigen 3500 kg für eine Fahrzeugkombination der Klasse B bleibt.