C1E mind. Alter 18 Vorbesitz Kl. C1
Einschluss : BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 12 000kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000kg nicht übersteigt.
Befristet bis zur Vollendung des 50, Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliche Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Festellung der Eignung.